Bitte beachten Sie neben den Kurzhinweisen hier die detaillierten Informationen auf der FAQ-Seite der Fakultät SLK (s. auch Verlinkung unten im Strukturbaum).
Der Bereich AQua gliedert sich in 4 Bereiche:
- Fremdsprachen
- Basiskompetenzen
- Praktikum
- Auslandsaufenthalt.
- Studierende, die beide Teilfächer aus der Fakultät SLK studieren, müssen in AQua 20 CP erbringen. Studierende, deren zweites Teilfach aus der Philosophischen Fakultät entstammt, müssen 26 CP in AQua erbringen (die zusätzlichen 6 CP sind im Modul ‚Freie Auswahl‘ zu absolvieren)
- Es müssen mindestens 2 der 4 Bereiche abgedeckt werden. Allerdings können Module mehrfach belegt werden, wenn sich die Inhalte/ Sprachen unterscheiden.
- Studierende des Teilfachs Germanistik müssen mindestens ein Modul ‚Fremdsprachen‘ belegen. Die fachspezifische Vorgaben der anderen Teilfächer der SLK finden Sie in der übergeordneten Studienordnung §6, Absatz 2.
Genauer zu den einzelnen Bereichen:
- Der Bereich ‚Fremdsprachen‘ besteht aus insgesamt 6 Modulen auf verschiedenen Niveaustufen nach GERS (A1 bis C1.2).
- Jedes Modul besteht aus Sprachlernseminaren (4 SWS) und es können je 5 CP erworben werden.
- Es können Lehrveranstaltungen aus der Fakultät SLK (Sprachlernseminare der fremdsprachigen Philologien) und von TUDIAS besucht werden.
- Bitte beachten Sie, dass Sie als Prüfungleistung eine Klausur und einen Kurzbeitrag absolvieren müssen. Bei den LV von TUDIAS werden standardmäßig nur Klausuren angeboten, für die Möglichkeit des Kurzbeitrags müssen Sie unbedingt aktiv auf den Lehrenden zugehen.
- Der Bereich ‚Basiskompetenzen‘ umfasst 2 Module: ein Überblicks- und ein Vertiefungsmodul.
- Im Überblicksmodul sind Lehrveranstaltungen im Umfang von mind. 2 SWS zu besuchen; es können 5 CP erworben werden.
- Im Vertiefungsmodul sind Lehrveranstaltungen im Umfang von mind. 4 SWS zu besuchen; es können 10 CP erworben werden.
- Die Inhalte sind frei wählbar aus dem AQua-Katalog (s. Homepage der Fakultät).
- Im Bereich ‚Praktikum‘ ist ein Praktikum im Umfang von mindestens 4 Wochen zu absolvieren. Hierüber ist ein Bericht anzufertigen. Einen Leitfaden dazu finden Sie unten und in den FAQs auf der Fakultätshomepage. Es können 5 CP erworben werden.
- Der Bereich ‚Auslandsaufenthalt‘ umfasst 3 Module je nach Dauer des Aufenthalts: entweder 5 Wochen (5 CP) oder 2 x 5 Wochen (10 CP) oder 10 Wochen (10 CP). Hierüber ist ein Bericht anzufertigen.
- Das Modul ‚Freie Auswahl‘ ist nur von Studierenden mit dem 2. Teilfach aus der Philosophischen Fakultät zu besuchen. Hier sollen Veranstaltungen von mindestens 2 SWS Umfang besucht und 6 CP erworben werden.
'Verfahrenshinweise':
- Das Absolvieren eines AQua-Moduls lassen Sie sich auf dem Formblatt (s. Ordner 'Ordnungen') bestätigen. Wenn Sie alle Punkte des AQua-Bereichs erworben haben, lassen Sie sich das Formblatt nochmals vom Studienfachberater Ihres 1. Teilfachs unterschreiben. Der fertige AQua-Sammelschein ist dann beim Prüfungsamt abzugeben.
- Bitte beachten Sie, dass auch AQua-Leistungen benotet werden.